Satzung

Auszug
§ 2 Zweck

Der Verein, mit Sitz in Lünen, verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigter Zwecke der Abgabenordnung.

Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendpflege und Jugendfürsorge. Der Satzungszweck wird verwirklicht u.a. durch die Installierung und den Betrieb von Spielgeräten,
Freizeitanlagen und –einrichtungen sowie die Unterstützung von Spiel- und Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche im Stadtgebiet Lünen.

Dies geschieht durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln sowie durch das Einbringen und Aufgreifen von zweckdienlichen Anregungen und Vorschlägen.

Der Verein verfolgt ausschließlich im regional begrenzten Raum Lünens seine unmittelbar gemeinnützige Zweckbestimmung.

Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch die Beschaffung von Mitteln, die für die Erstellung, Instandhaltung der bestehenden und noch zu erstellenden Kinderspielplätze und Freizeitanlagen sowie die Unterstützung von Spiel- und Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche in Lünen erforderlich sind.

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke des Vereins verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Lünen mit der Auflage, es ausschließlich für die Einrichtung von Spiel- und Freizeitanlagen sowie die Unterstützung von Spiel- und Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche in Lünen zu verwenden.